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Durch königlichen Verabredung - Hoflieferant

Während der Regierungszeit von König Wilhelm I. (1815-1840) wurde die Auszeichnung Hoflieferant an eine Reihe von Unternehmen vergeben. Es handelte sich um Unternehmen, die tatsächlich an den Hof lieferten.

Nach der Thronbesteigung von König Wilhelm III. (12. Mai 1849) wurde das Prädikat breiter interpretiert und eine wirkliche Lieferung an den Hof war nicht mehr notwendig.

Der König gab damals als Grundprinzip an, „dieses Recht nur an diejenigen zu verleihen, die sich in Hinsicht auf Solidität und Bedeutsamkeit besonders auszeichnen. Die Führung des königlichen Wappens dient deshalb als Belohung für erwiesene Dienste für Fortschritte im Handel und Gewerbe“.

1897 wurde von Ihrer Majestät Regentin Emma von Waldeck-Pyrmont, an Gerardus Christiaan Arps Sr. das ehrenvolle Prädikat ‚Hoflieferant’ verliehen und damit das Recht das königliche Wappen zu führen.

Anschließend wurde 1901 von Ihrer Majestät Königin Wilhemina ebenfalls dieses Recht verliehen. 1991 wurde von Ihrer Majestät Königin Beatrix diese hohe königliche Auszeichnung erneut beibehalten.

Durch königlichen Verabredung - Hoflieferant
 

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